BUND Fordert Mehr Naturschutz Durch Politik Und Behörden

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Der BUND hält eine Trendwende hin zur wirksamen Rücksichtnahme gegenüber anderen Lebewesen für unausweichlich. Denn der Klimawandel und das Artensterben setzen sich fort. Anspruchsvolle, oft störungsempfindliche Arten wie Wendehals, Ziegenmelker, Steinkauz, Kiebitz, Rebhuhn und Uferschwalbe haben es immer schwerer im Kreisgebiet, naturschutz dortmund ebenso Wechselkröte, Zauneidechse und Kreuzkröte. Sie hat für den Vollzug der Naturschutzrichtlinien mit Sorge zu tragen. Wie das unter den gegebenen Umständen im Rhein-Sieg-Kreis gelingen soll, ist völlig offen.
Setzt in den Räten und im Kreistag sowie bei den Aufsichts- und Genehmigungsbehörden kein Bewusstseinswandel ein, werden die in Deutschland hochgeschätzte kommunale Selbstverwaltung und die Art der Rechtsaufsicht über die Kommunen in den Fokus der Kritik der EU gegenüber Deutschland geraten müssen. Die völkerrechtlich verbindlichen Aichi-Vorgaben (2010) verlangen nun, bis zum Jahr 2020, also im nächsten Jahr, den Verlust der Lebensräume zu halbieren und das Auss�r�Jterben von Arten zu beenden. Der Natur fehlen schon jetzt im Kreisgebiet an vielen Stellen entscheidende Gebiete für den Aufbau stabiler Populationen. Arten wie der Laubfrosch und die Knoblauchkröte hängen mit wenigen Tieren unmittelbar von direkten Artenschutzmaßnahmen ab, so klein sind die Bestände.
Die in Rio 1992 vereinbarte Frist, bis zum Jahr 2010 einen Stopp des Artensterbens zu erwirken, ist längst verstrichen, ohne dass der Erfolg erzielt wurde. Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen unzureichender Natur- und Umweltschutzmaßnahmen zeugen bereits jetzt von den großen Defiziten im deutschen Naturschutz.

Die Wechselkröten in Bornheim verlieren ständig neue große Flächen ihres Lebensraumes. Die Mehlschwalbenkolonien in Ruppichteroth (Huwil-Werke) und Troisdorf (Abriss Camp Altenrath) wurden zerstört, bund naturschutz oder nabu eine Nachlese, wie diese Defizite kompensiert werden können, ist jedoch nicht erkennbar. zur Ortsumgebung in Bornheim und Alfter (L 183n) aus und die Maculinea-Falter im Gewerbegebiet Altebach (Eitorf, bund naturschutz oder nabu Bebauungsplan 14.5) verschwinden mehr und mehr. Für die Zulässigkeit eines (Bau-) Vorhabens vorgeschriebene Schutzmaßnahmen funktionieren oft nicht, während die Eingriffe uneingeschränkt fortgesetzt werden. Diese Defizite bleiben ohne erkennbare Reaktion der zuständigen Vollzugs- und Aufsichtsbehörden. Rebhuhn und Kiebitz sterben trotz festgelegter (unzureichender) Maßnahmen z. Für deren Genehmigung ist der wirksame Artenschutzvollzug jedoch rechtlich eine Voraussetzung. Auch im besonderen Artenschutz, für den die Kreisverwaltung verantwortlich ist, sind die Vollzugsdefizite gewaltig.

Nachdem sich aber durch den Grundwasseranstieg an der Grubensohle eine Wasserfläche bildete, bund naturschutz oder nabu hat sich dort eine vielfältige Vegetation eingestellt. 1982 erwarb das Land Nordrhein-Westfalen (vertreten durch die Bezirksregierung Köln) die Kiesgrube, womit die Voraussetzung für die Unterschutzstellung 1983 geschaffen wurde. In der Folge stieg die Zahl der hier rastenden und brütenden Vögel. Für bedrohte Vögel auf dem Zugweg ist die Fläche ein Rastgebiet mit landesweiter Bedeutung. Nach Beendigung der Trockenauskiesung im Jahr 1976 war ursprünglich eine Verfüllung mit Erdreich geplant. 1993 haben wir den früher stark befahrenen Hornpottweg gesperrt, um die hier häufig vorkommenden Erdkröten auf ihrer Wanderschaft vom Laichgewässer in die Sommerquartiere besser zu schützen. Seitdem hat sich das Naturschutzgebiet "Am Hornpottweg" zu einem wertvollen Lebensraum für Tiere und Pflanzen weiter entwickelt. 1980 erfolgte durch den örtlichen Naturschutz ein Antrag auf einstweilige Sicherstellung der Kiesgrube beim Regierungspräsidenten Köln.

Der Rhein-Sieg-Kreis hat aktiv an der Entwicklung der der sogenannten „Kompensation Blau" mitgewirkt, einem besonders nachteiligen
Kompensationsmodell für Eingriffe. Sehr nachteilig ist, dass der zeitnahe und tatsächliche Eintritt der Kompensation und damit der geforderte Ausgleich des Eingriffes zugunsten der Natur nicht mehr entscheidend ist. Es bringt die Natur um zahlreiche Kompensationsmaßnahmen, dem Eingreifer dagegen hohe finanzielle Ersparnisse. Die Grundidee ist dabei, an Gewässern (deshalb das "Blau") von aktiven Schutzmaßnahmen abzusehen und als Kompensation solche Entwicklungen anzuerkennen, die durch die Gewässerdynamik in der Zukunft möglicherweise von selbst entstehen könnten. Kompensation wird immer findungsreicher für eigentlich gewöhnliche Aufwendungen der Landnutzer eingesetzt, etwa für den forstwirtschaftlich ohnehin anstehenden Bestandsumbau von Fichte in Laubwald. Zahlreiche Maßnahmen liegen brach oder sind, da nur in bilateralen Verträgen mit dem Kreis dargestellt, kaum nachvollziehbar und von außen nicht zu kontrollieren. Forstwirtschaftlich genutzt wird dieser Laubwald aber später trotzdem. Hier finden sich die Interessen der Forstwirtschaft und der Kommunen zum Nachteil der Natur.
Die Eingriffsregelung führt in der aktuellen Anwendung im Kreisgebiet oft zu einer Verschlechterung für die Natur und fast immer zu Flächenverlusten. Die Eingriffsregelung ist das älteste Sorgenkind des Naturschutzes. Die Zulässigkeit dieses Verfahrens wird vom BUND nachdrücklich bezweifelt!
Doch auch der Normalvollzug der Eingriffsregel fällt den Kommunen schwer. Denn der dauerhafte Vollzug der festgelegten Maßnahmen war schon immer ein großes Problem. Eine angemessene Mehrung von Baumhöhlen, Alt- oder Totholz oder ein verbesserter Bodenschutz entstehen so nicht.